Bisher konnten nur Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerbefreiung bei Vorliegen der Voraussetzungen in Anspruch nehmen.
Ab dem Jahr 2025 kommt die Kleinunternehmerbefreiung auch für jene Unternehmer in Frage, die ihr Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat betreiben und in Österreich Umsätze erzielen. Bis zum Jahr 2024 bestand diese Möglichkeit nicht.
Voraussetzung für die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung ab 01.01.2025 ist:
- Umsätze in Österreich von maximal brutto € 55.000,00
- gesamter Jahresumsatz in der EU von maximal brutto € 100.000,00
- Antrag des Unternehmers in jenem EU-Mitgliedstaat, von dem aus er das Unternehmen betreibt
Diese neue Form der Kleinunternehmerregelung kommt anders als für inländische Unternehmer nicht automatisch, sondern eben nur auf Antrag zur Anwendung.
Im Zuge der Bestätigung des Antrages auf Kleinunternehmerbefreiung in Österreich wird dem Unternehmer eine länderspezifische Kleinunternehmer-UID mit dem Zusatz „-EX“ zugeteilt (z.B. ATU87654321-EX).