Unternehmer aus Drittländern, die in Österreich Umsätze erzielen, sind von der Kleinunternehmerbefreiung ausgenommen. Sie sind mit ihren Umsätzen in Österreich daher umsatzsteuerpflichtig.
Ob österreichische Unternehmer, die Umsätze in einem Drittland erzielen, von der ausländischen Kleinunternehmerbefreiung Gebrauch machen können, hängt von der jeweiligen Rechtslage im Drittland ab.