Ausnahme von der gewerblichen Sozialversicherung (GSVG) – Kleinunternehmer
Kleinunternehmer mit geringen Umsätzen und geringen Einkünften können bei der Sozialversicherung der Selbständigen (kurz SVS) eine Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung beantragen. Wird diese Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragt und genehmigt, sind nur die Beiträge zur Unfallversicherung zu bezahlen. Für das Jahr 2024 kann die Ausnahme für Kleinunternehmer noch bis 31.12.2024 beantragt werden. Die […]