Prüfung des Registrierkassen-Jahresbelegs 2025

Unternehmer müssen am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der Umsätze den Jahresbeleg erstellen, ausdrucken und aufbewahren.

Der auf dem Beleg befindliche QR-Code ist zusätzlich mit der BMF-Belegcheck-App zu prüfen.

Die Prüfung mittels App muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres erfolgen.

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