Trinkgeldpauschale ab 01.01.2026

Steuerfreiheit und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Das bisherige System der Trinkgeldpauschalierung war komplex und uneinheitlich ausgestaltet und führte in der Praxis – insbesondere im Zuge von Prüfungen durch die ÖGK – zu erheblicher Rechtsunsicherheit und zu hohen Nachforderungsbeträgen.

Ab 01.01.2026 führt Österreich eine österreichweit einheitliche Trinkgeldpauschale ein, um die bisherigen länderspezifischen Unterschiede zu beenden.

Bei den künftig festgesetzten Pauschalbeträgen handelt es sich um Maximalbeträge.

Ist die tatsächliche Trinkgeldsumme höher als das Pauschale, fallen keine zusätzlichen Abgaben an – nachträgliche Beitragsvorschreibungen durch die ÖGK sind daher nicht mehr möglich.

Obwohl die Novellierung der Trinkgeldpauschale grundsätzlich für alle Branchen gilt, in denen Trinkgelder üblich sind, wird sie vorerst nur in der Gastronomie und Hotellerie umgesetzt.

Kellner mit InkassoKellner ohne Inkasso
2026€ 65,002026€ 45,00
2027€ 85,002027€ 45,00
2028€ 100,002028€ 50,00
ab 2029Indexierungab 2029Indexierung

Für andere Branchen sind weitere Verhandlungen vorgesehen. Bis es eine Neufestsetzung für den jeweiligen Erwerbszweig gibt, sollen die aktuellen Pauschalen weitergelten und Aufzeichnungen geführt werden.

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