Mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz setzt Österreich die EU-Richtlinie 2023/2226 um, die einen automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte vorsieht.
Ziel ist, mehr Transparenz im stark wachsenden Kryptomarkt zu schaffen und Steuerhinterziehung wirksam entgegenzuwirken.
Das Gesetz legt Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sowie für Krypto-Betreiber fest und tritt mit 01.01.2026 in Kraft.
Erfasst werden Anbieter und Betreiber, die in Österreich zugelassen oder steuerlich ansässig sind oder auf eine andere Weise einen relevanten Bezug zu Österreich haben.
Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Kryptowährungen. Ausgenommen sind nur digitale Zentralbankwährungen, elektronisches Geld sowie Kryptowerte, die nicht für Zahlungs- oder Investitionszwecke verwendet werden können.
Die Meldepflicht soll sich sowohl auf grenzüberschreitende als auch rein nationale Transaktionen erstrecken.
Anbieter müssen Kundendaten (Name, Adresse, Steuernummer) und Transaktionen (z.B. Tauschgeschäfte zwischen Kryptowerten) an das österreichische Finanzamt melden.
Die ersten Meldungen betreffen den Meldezeitraum 2026 und sind bis spätestens Ende Juli 2027 an das österreichische Finanzamt zu übermitteln, was für Anleger Konsequenzen haben kann, wenn diese Einkünfte bisher nicht versteuert wurden.
Bisher nicht versteuerte Krypto-Einkünfte (27,5% KESt) können somit aufgedeckt werden, was für den Steuerpflichtigen finanzstrafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann.