Unternehmer, welche die Voraussetzungen des § 17 EStG für die Ermittlung der Betriebsausgaben mittels Durchschnittssatz erfüllen, haben die Möglichkeit, die abziehbaren Vorsteuerbeträge pauschal mit 1,8% der Umsätze ermitteln.
Mit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2025 am 01.07.2025 wurde der Höchstbetrag des Vorsteuerpauschales deutlich angehoben.
Während das Pauschale für die Veranlagung 2024 noch € 3.960,00 beträgt, erhöht es sich für das Jahr 2025 auf € 5.760,00 und ab der Veranlagung 2026 weiter auf € 7.560,00.