Teilpension

Für Dienstnehmer, die die Voraussetzung für jedwede Form der Alterspension (Alters-, Korridor-, Langzeitversicherten- oder Schwerarbeitspension) erfüllen, besteht ab 01.01.2026 die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Teilpension.
Dienstnehmer können somit bei Pensionsanspruch die Arbeitszeit reduzieren (mindestens 25 % und höchstens 75 %) und einen Teil der Pension neben dem (pensionsversicherungspflichtigen) Gehalt/Lohn ausbezahlt bekommen.

Es gibt drei Auszahlungsvarianten:

Höhe der TeilpensionReduktion der Arbeitszeit
25%um 25% bis 40%
50%um 41% bis 60%
75%um 61% bis 75%

Die Teilpension muss beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ist ebenfalls erforderlich.

Aus der Zusammenrechnung von Teilpension und Erwerbseinkommen entsteht ein Pflichtveranlagungstatbestand, der regelmäßig zu einer Lohnsteuernachzahlung führt.

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