SV-Rückerstattung für Geringverdiener

Die Sozialversicherungs-Rückerstattung für Geringverdiener mit Anspruch auf das Pendlerpauschale wurde für 2025 von € 608,00 auf € 737,00 angehoben. Dieser Betrag wurde in Folge der Inflationsanpassung 2025 für das Jahr 2026 auf € 750,00 erhöht. Für Pensionisten wurde der Maximalbetrag der Sozialversicherungs-Rückerstattung ab dem Jahr 2026 von € 710,00 auf € 723,00 erhöht.

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