SV-Rückerstattung für Geringverdiener

Die Sozialversicherungs-Rückerstattung für Geringverdiener mit Anspruch auf das Pendlerpauschale wird von € 608,00 auf € 737,00 angehoben. Dieser Betrag soll in Folge der Inflationsanpassung 2025 für das Jahr 2026 nochmals erhöht werden. Die Begünstigung gilt für die Jahre 2026 und 2027. Für Pensionisten wird der Maximalbetrag der SozialversicherungsRückerstattung ab dem Jahr 2025 auf € 710,00 erhöht.

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