Unternehmer müssen am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der Umsätze den Jahresbeleg erstellen, ausdrucken und aufbewahren.
Der auf dem Beleg befindliche QR-Code ist zusätzlich mit der BMF-Belegcheck-App zu prüfen.
Die Prüfung mittels App muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres erfolgen.