Inflationsbedingte Anpassung des Einkommensteuertarifs

Auch im Jahr 2026 wird die sogenannte „kalte Progression“ weiterhin durch automatische Inflationsanpassungen abgefedert.

Dabei werden die für die Einkommensteuerberechnung relevanten Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht.

Eine Anpassung des verbleibenden Drittels ist derzeit aufgrund der Budgetsanierung ausgesetzt.
Der Spitzensteuersatz von 55 % bleibt von dieser Anpassung unberührt.

Durch die automatische Inflationsanpassung ergeben sich ab 2026 folgende Einkommensteuertarifstufen:

Einkommen 2025Steuersatz 2025Einkommen 2026Steuersatz 2026
bis € 13.3080%bis € 13.5390%
bis € 21.61720%bis € 21.99220%
bis € 35.83630%bis € 36.45830%
bis € 69.16640%bis € 70.36540%
bis € 103.07248%bis € 104.85948%
bis € 1.000.00050%bis € 1.000.00050%
ab € 1.000.00055%ab € 1.000.00055%
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