Halbierung des Kilometergeldes für Fahrräder und Motorräder

Mit 01.07.2025 wurde das amtliche Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge von € 0,50 pro Kilometer auf € 0,25 gesenkt.

Damit wird die mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 eingeführte Erhöhung wieder rückgängig gemacht.

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