Erweiterte Angaben bei der SV-Anmeldung neuer Dienstnehmer

Ab 01.01.2026 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Anmeldung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Sozialversicherung verpflichtend das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit in der Anmeldung angeben.

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