Wer ab 01.01.2025 in Österreich gewerbsmäßig Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter (Plastikflaschen und Getränkedosen) verkauft, muss vom Konsumenten/vom Abnehmer einen Einwegpfand von € 0,25 je Verpackung im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle verlangen.
Der Einwegpfand gilt nicht nur beim Einkauf im Geschäft, sondern auch im (Online)Handel, im Lebensmittelhandel, in der Gastronomie, bei Automaten und Essenslieferungen.
Gastgewerbebetriebe, aus denen in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden, müssen für Einweggetränkeverpackungen, die vor Ort bleiben, kein Pfand einheben und ausbezahlen. Außerdem besteht auch keine Rücknahmepflicht.
Zu diesen Gastgewerbebetrieben zählen Restaurants, Cafés, Cateringbetriebe, Beherbergungs-betriebe oder Imbissstände.
Ausnahmen vom Pfandsystem gibt es beispielsweise für Tetrapak, Milch- und medizinische Produkte oder auch für Sirup.
Erkennbar sind Einwegpfandprodukte am Pfandlogo. Bei der ordnungsgemäßen Rückgabe erhält man das eingesetzte Geld zurück.
Aufgrund des neuen Pfandsystem besteht auch eine Registrierungspflicht bei der zentralen Stelle „Recycling Pfand Österreich“. Die eingenommenen Pfandbeträge sind monatlich an die zentrale Stelle zu übermitteln.
Den zugeflossenen Pfandbeträgen liegen keine umsatzsteuerbaren Leistungen zugrunde und sind somit keine Leistungsentgelte. Sie unterliegen daher nicht der Umsatzsteuer.
Auch die Retournierung von Pfandbeträgen stellt keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar.
Der Pfandbetrag muss auf der Rechnung getrennt vom Entgelt angeführt werden.
Eine Umstellung/Änderung der Registrierkasse ist daher erforderlich.
Die Rücknahme der Einweggetränkeverpackungen kann mit Hilfe von Rücknahmeautomaten oder manuell erfolgen. Die Anschaffung eines Rücknahmeautomats wird gefördert (https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/leergutruecknahmesysteme). Die Antragstellung ist bis zum 30.06.2025 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich (first-come-first-serve-Prinzip).