a) Tarifanpassung Einkommensteuer
Um der kalten Progression entgegenzuwirken, werden seit 2023 die Tarifstufen in der Einkommensteuer jährlich der Inflationsrate angepasst.
Somit werden mit der Abschaffung der kalten Progression die höheren Steuereinnahmen, die sich durch das inflationsbedingte Aufrücken in höhere Tarifstufen ergeben, an die Steuerpflichtigen zurückgegeben.
Im Zuge der ökosozialen Steuerreform wurde bereits im Jahr 2023 die zweite Tarifstufe von bisher 35% auf 30% und die dritte Tarifstufe von 42% auf 41% gesenkt.
Ab 01.01.2024 sinkt die dritte Tarifstufe auf 40%.
Die Anpassungen bewirken eine stufenweise Entlastung in der Einkommensteuer/Lohnsteuer.
Einkommen 2023 | Steuersatz 2023 | Einkommen 2024 | Steuersatz 2024 |
---|---|---|---|
bis 11.693 Euro | 0% | bis 12.816 Euro | 0% |
von 11.694 Euro bis 19.134 Euro | 20% | von 12.817 Euro bis 20.818 Euro | 20% |
von 19.135 Euro bis 32.075 Euro | 30% | von 20.819 Euro bis 34.513 Euro | 30% |
von 32.076 Euro bis 62.080 Euro | 41% | von 34.514 Euro bis 66.612 Euro | 40% |
von 62.081 Euro bis 93.120 Euro | 48% | von 66.613 Euro bis 99.266 Euro | 48% |
von 93.121 Euro bis 1.000.000 Euro | 50% | von 99.267 Euro bis 1.000.000 Euro | 50% |
ab 1.000.000 Euro | 55% | ab 1.000.000 Euro | 55% |