Zur Ermittlung der Einkünfte steht Kleinunternehmern im Bereich der Einkommensteuer eine Pauschalierung der Betriebsausgaben zur Verfügung.
Bisher fielen Unternehmer bis zu einem Jahresumsatz von € 35.000,00 unter diese Regelung.
Seit dem Veranlagungsjahr 2023 wurde die Kleinunternehmergrenze zur Ermittlung der Einkünfte auf € 40.000,00 angehoben.
Umsatzsteuerrechtlich bleibt die Kleinunterunternehmergrenze von € 35.000,00 bestehen.