Kleinunternehmerpauschalierung

Zur Ermittlung der Einkünfte steht Kleinunternehmern im Bereich der Einkommensteuer eine Pauschalierung der Betriebsausgaben zur Verfügung.

Bisher fielen Unternehmer bis zu einem Jahresumsatz von € 35.000,00 unter diese Regelung.

Seit dem Veranlagungsjahr 2023 wurde die Kleinunternehmergrenze zur Ermittlung der Einkünfte auf € 40.000,00 angehoben.

Umsatzsteuerrechtlich bleibt die Kleinunterunternehmergrenze von € 35.000,00 bestehen.

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