Der Gewinnfreibetrag für natürliche Personen, die selbständige oder gewerbliche Einkünfte erzielen, beträgt aktuell bis zu 15% des Gewinns, und setzt sich aus einem Grundfreibetrag für Gewinne bis zu € 30.000 und darüber hinaus einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen.
Für das Jahr 2023 wurde der Gewinnfreibetrag bereits als Entlastungsmaßnahme für Unternehmer von 13% auf 15% (für die ersten € 30.000) angehoben.
Ab dem Veranlagungsjahr 2024 erhöht sich dieser Grundfreibetrag von bisher € 4.500,00 auf € 4.950,00, da die Bemessungsgrundlage von € 30.000,00 auf € 33.000,00 angehoben wird.