Die gründungsprivilegierte GmbH Volleinzahlung Stammkapital

Die gründungsprivilegierte GmbH ist seit 01.03.2014 eine Sonderform der klassischen GmbH und zeichnet sich bei der GmbH Gründung besonders durch die geringere Kapitalaufbringung aus.

Das Stammkapital einer gründungsprivilegierten GmbH beträgt zwar ebenfalls mindestens € 35.000,00, allerdings kann der Gesellschaftsvertrag eine reduzierte Stammeinlage von mindestens € 10.000,00 vorsehen.

Auf die gründungsprivilegierten Stammeinlagen sind mindestens € 5.000,00 einzubezahlen.

Die Haftung der Gesellschafter ist auf die gründungsprivilegierte Stammeinlage begrenzt.

Die Gründungsprivilegierung endet allerdings spätestens 10 Jahre nach Eintragung der GmbH im Firmenbuch.

Zu diesem Zeitpunkt sind die Mindesteinzahlungserfordernisse, d.s. € 17.500,00 zu erfüllen. Damit erhöht sich die Haftung der Gesellschafter auf € 35.000,00.

Bei Eintragungen gründungsprivilegierter GmbHs im Jahr 2014 läuft daher im Jahr 2024 die 10-Jahres-Frist aus. In diesem Fall müssen der Gesellschaftsvertrag geändert und die Mindesteinzahlungserfordernisse erfüllt werden. Das bedeutet, dass die Gesellschafter insgesamt mindestens die Hälfte des Stammkapitals in bar einzahlen, also von € 5.000,00 auf € 17.500,00 aufstocken müssen.

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