Ein wesentlicher Eckpfeiler des ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 ist die stufenweise Senkung der Körperschafsteuer ab dem Jahr 2023.
Der Körperschaftsteuersatz von 25% für Körperschaften wird stufenweise gesenkt auf zunächst 24% im Jahr 2023 und auf 23% ab dem Jahr 2024.
Die Senkung der Körperschaftsteuer gilt für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften sowie im Bereich der Zwischensteuer bei Privatstiftungen.