Energiekostenzuschuss 2

Aufgrund der weiterhin steigenden Preise für Strom, Erdgas und Treibstoffe hat die österreichische
Bundesregierung im Dezember 2022 beschlossen, den Energiekostenzuschuss zu verlängern. Der
sog. Energiekostenschuss 2 gilt für das gesamte Jahr 2023.

Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von bis zu € 150 Mio. ausbezahlt werden.

Förderungszeitraum ist 01.01.2023 bis 31.12.2023.

Im Unterschied zum Energiekostenzuschuss 1 wird es beim Energiekostenzuschuss 2 fünf Förderstufen geben. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro soll die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität entfallen.

Die Förderintensität wird in Stufe 1 von 30% auf 60% verdoppelt und in Stufe 2 von 30% auf 50% erhöht. Das bedeutet, dass in der ersten Stufe 60% des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden.

Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.

Die Abwicklung erfolgt – wie bisher – über den aws Fördermanager.

Zusätzlich müssen Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:

  • In den Stufen 3, 4 und 5 gibt es weitere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich Gewinne.
  • Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt.
  • Förderbedingung ist weiters eine Beschäftigungsgarantie (bis Ende 2024).


Ausgenommen sind Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.

Weitere Details sind zum Energiekostenzuschuss 2 noch nicht veröffentlicht worden.

Die bisher vorhandenen Informationen sind abrufbar unter:
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ2/20221222_Medieninfo_Energiekostenzuschuss_2.pdf

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