Überbrückungskredite mit Staatshaftung

Die Bundesförderstellen ÖHT (für Tourismusbetriebe) und AWS (für die übrigen Branchen) bieten spezielle Garantien für Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise an. Ziel ist Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung aufgrund der Corona-Krise beeinträchtigt ist.

Zur Sicherstellung der Liquidität ergibt sich für viele von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die Notwendigkeit, einen Überbrückungskredit aufzunehmen.

Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z. B. Wareneinkäufe oder Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist, durch die Übernahme einer AWS/ÖHT-Garantie, wobei drei Varianten von Überbrückungsgarantien zu unterscheiden sind:

  • bis zu 100% Garantiequote für einen Kredit von bis zu € 500.000,00
  • bis zu 90% Garantiequote für einen Kredit bis zu € 27,7 Mio.
  • bis zu 80% Garantiequote für einen Kredit bis zu € 1,5 Mio.


Die Garantielaufzeit beträgt max. 5 Jahre.

Die Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität für den österreichischen Standort dienen.

Kreditsicherheiten sind im Zusammenhang mit der Überbrückungsfinanzierung nicht erforderlich, auch keine persönliche Haftung der Eigentümer des Unternehmens.

Wer kann eine Überbrückungsfinanzierung mit staatlicher Garantie beantragen?

  • gewerbliche und industrielle KMU
  • Ein-Personen Unternehmen
  • neue Selbstständige
  • alle freien Berufe
  • Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
  • Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft ab einem Finanzierungsbedarf von mehr als € 4,4 Mio.
  • Großunternehmen mit einem Finanzierungsbedarf von bis zu € 0,5 Mio.


Ausgeschlossen von einer Garantieübernahme sind mittlere und große Unternehmen, die in Schwierigkeiten sind, Banken- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen sowie Vereine, Gebietskörperschaften und Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 % direkt oder indirekt beteiligt sind.

Varianten der Überbrückungsgarantien:

Variante 1: 100% Garantie

  • Kredithöhe bis zu € 500.000,00
  • in den ersten beiden Jahren Zinssatz von 0% p.a. fix, ab dem dritten Jahr 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte
  • tilgungsfrei bis 01.01.2021
  • kein Garantieentgelt
  • Laufzeit 5 Jahre


Variante 2: 90% Garantie

  • Kredithöhe bis zu € 27,7 Mio.
  • Zinssatz von 1% p.a. fix
  • Garantieentgelt 0,25% bis 1%
  • Laufzeit 5 Jahre


Bei Krediten, deren Laufzeit über den 31. Dezember 2020 hinausgeht, dürfen folgende Kredithöchstbeträge nicht überschritten werden:

das Doppelte der gesamten jährlichen Lohn- und Gehaltssumme des geförderten Unternehmens im Jahr 2019, oder

25% des Gesamtumsatzes des geförderten Unternehmens im Jahr 2019, oder

in angemessen begründeten Fällen und auf der Grundlage einer Selbstauskunft, in dem der Liquiditätsbedarf des geförderten Unternehmens dargelegt ist, kann der Kreditbetrag erhöht werden um den Liquiditätsbedarf für die kommenden 18 Monate bei KMU.

Diese Garantien (100% und 90%) werden nur jenen Unternehmen gewährt, die sich am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befanden und erst danach aufgrund der aktuellen Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.

Variante 3: 80% Garantie

  • Kredithöhe bis zu € 1,5 Mio.
  • Zinssatz variabel
  • kein Garantieentgelt
  • ausreichender de-minimis-Rahmen muss verfügbar sein
  • Laufzeit 5 Jahre


Bei Variante 3 dürfen per 31.12.2019 die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (= Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht gegeben sein.

Wie erfolgt die Beantragung einer Überbrückungsfinanzierung mit staatlicher Garantie?

Die Finanzierung erfolgt bei allen drei Varianten über die Hausbank. Die Unternehmen und ihre Banken beantragen online im Fördermanager die Garantie (https://foerdermanager.aws.at/#/).

Für die Antragstellung sind vom Unternehmer folgende Unterlagen und Informationen vorzubereiten:

Erklärung, wofür die Finanzierung verwendet (laufende Kosten, Stundung von Tilgungen) wird

Kredithöhe (Finanzierungsbedarf)

Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten

wirtschaftliche Unternehmensdaten (Umsatz, Eigenkapital, Fremdkapital)

nur bei 90% Garantie: Lohn- und Gehaltssumme sowie Gesamtumsatz des geförderten Unternehmens 2019

nur bei 80% Garantie: bereits genehmigte de-minimis Förderungen und Förderungen aus dem befristeten Rahmen der EU-Kommission

Von der Bank des antragstellenden Unternehmens werden zusätzlich noch Informationen zur Verfügung gestellt.

Der Antrag ist von der Bank an die aws bzw. ÖHT abzusenden, die schließlich der Bank die Übernahme einer Garantie bestätigt.

Die Bank kann danach umgehend den Kreditantrag genehmigen und die Kreditsumme auszahlen.

Für weitere Informationen verweisen wir auf folgende Seiten:

​https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/​

​https://www.aws.at/aws-ueberbrueckungsgarantien-faq/

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