Die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. (kurz SFG) bietet eine breite Palette an Förderungen (https://www.sfg.at/foerderungen). Sie übernimmt z.B. 40% der Kosten von Investitionen für Homeoffice sowie 50% der Kosten für Weiterbildungen mit Schwerpunkt Digitalisierung. Eine Übersicht über die Covid-19 Unterstützungsmaßnahmen ist unter https://www.sfg.at/unterstuetzungsmassnahmen-fuer-unternehmen-zu-covid-19-im-ueberblick/ abrufbar.

SFG: Familien!Freundlich (Förderung)

Mit diesem Programm fördert das Land Steiermark Investitionen in den Bereichen Homeoffice und lebenswerte Büros (Sozialräume und getrennte Sanitäranlagen).

Arbeitgeber in der Steiermark, wenn sie als kleinstes oder kleines Unternehmen einzustufen sind, können diese Förderung beantragen.

Die Förderung gilt nicht für Tourismus- und Freizeitbetriebe, gemeinnützige Organisationen, Betriebe aus dem Gesundheitsbereich, Ein-Personen-Unternehmen (ohne Mitarbeiter) und Personen außerhalb der SFG-Zielgruppe.

Die Förderung kann beantragt werden für

  • Telearbeit: Investitionen zwischen € 2.000,00 und € 5.000,00 für die Errichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer (maximal € 5.000,00 je Telearbeitsplatz).
  • Sozial- und Sanitäreinrichtungen: Investitionen zwischen € 3.000,00 und € 100.000,00 für die Errichtung oder den Umbau von Sozialräumen bzw. für die erstmalige Errichtung getrennter Sanitärräume.


Die Förderung kann nicht beantragt werden für

  • Telearbeitsplätze von Geschäftsführern,
  • laufende Aufwendungen iZm Telearbeit wie z.B. Telefon- und Internetgebühren, Büro- und Geschäftsausstattung, Mobiltelefone sowie mit dem Projekt verbundene Aufwendungen am Unternehmensstandort (z.B. Server),
  • Investitionen, die sich nicht direkt am Telearbeitsplatz befinden (z.B. Cloudlösungen, Server),
  • Umbau bestehender Sanitärräume.


Das Land Steiermark übernimmt bis zu 40% der Kosten für neue Heim-Arbeitsplätze, die Arbeiterkammer Steiermark gewährt zusätzlich 30% Zuschuss.

Die Förderung für Sozial- und Sanitäreinrichtungen beträgt 25% der Kosten für Unternehmen in Graz plus 5% für Unternehmen außerhalb von Graz.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie Ihre Investitionen tätigen und bevor Sie eine Rechnung dafür erhalten. Gefördert werden können nur Kosten, die nach dem Einlangen des Antrags entstehen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektende.

SFG: Erfolgs!Kurs (Förderung)

Digitalisierung ist die Zukunft! Um mit dieser Entwicklung Schritt halten zu können, ist die laufende Weiterbildung sowie das Erwerben neuer Kompetenzen unabdingbar. Die SFG fördert in diesem Zusammenhang bis zu 50% der Weiterbildungskosten.

Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen können diese Förderung beantragen. Gefördert werden Weiterbildungskosten von Unternehmern, Mitarbeitern und Lehrlingen.

Die Förderung gilt nicht für

  • Unternehmer, die neben ihrer Selbständigkeit einer über ein geringfügiges Ausmaß hinausgehenden unselbständigen Tätigkeit nachgehen,
  • Mitarbeiter in Bildungskarenz,
  • Privatpersonen,
  • Arbeitgeber, die bereits eine Förderung der Schulungskosten ihrer Beschäftigten im Rahmen der Covid-19-Kurzarbeit durch das AMS erhalten.


Die Förderung kann beantragt werden für

  • Weiterbildung im Bereich Digitalisierung und Internationalisierung,
  • Angebote zertifizierter Bildungseinrichtungen,
  • Maßnahmen, die über betriebsübliche Aus-/Weiterbildung hinausgehen,
  • vollständige akademische Lehrgänge,
  • Ausbildungen im Mindestmaß von drei Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten.


Die Förderung kann nicht beantragt werden für

  • Teilnahme an Tagungen, Symposien sowie Kongressen und Konferenzen,
  • Kosten der dualen Lehrausbildung,
  • Prüfungsgebühren, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Personalkosten während der Weiterbildung.


Die SFG übernimmt bis zu 50% der anrechenbaren Projektkosten nach folgendem Schlüssel: 30% Basisförderung + 10% Gründungs-Bonus (für Unternehmen, die ihre erste bestehende Gewerbeberechtigung innerhalb der letzten fünf Jahre aktiviert haben) + 10% Arbeitgeber-Bonus.

Pro Antrag kann die Förderung bis zu € 2.500,00 betragen, pro Jahr können zwei Anträge genehmigt werden.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie eine Rechnung erhalten und bevor der Kurs beginnt. Gefördert werden können nur Kosten, die nach dem Einlangen des Antrags entstehen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektende, also nach Abschluss der Weiterbildung.

SFG: Lebens!Nah – Digitalisierung (Förderung)

Die SFG fördert weiters Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung, wie z.B. die Erstellung/Adaptierung einer Homepage.

Antragsberechtigt sind:

  • Kleinstbetriebe inkl. GründerInnen in den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen
  • Kleinbetriebe inkl. GründerInnen, wenn diese eine Bäckerei, Fleischerei, Konditorei oder einen Lebensmittelhandel mit Vollsortiment betreiben
  • Unternehmen, die Ihren Hauptumsatz (mehr als 50 %) mit Privatkunden (= Käufer einer Ware der diese nicht erwirbt um sie zu bearbeiten, weiterzuverkaufen oder gewerblich zu verwenden) erwirtschaften
  • Unternehmen mit Standort(en) in der Steiermark


Ausgeschlossen von dieser Förderung sind:

  • mittlere und große Unternehmen
  • Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe
  • UnternehmerInnen mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
  • Privatpersonen


Die SFG übernimmt bei dieser Förderung 50% der Investitionskosten, max. jedoch € 1.500,00. Die Investitionen in die Digitalisierung müssen zumindest € 1.000,00 betragen.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie Ihre Investitionen tätigen und bevor Sie eine Rechnung dafür erhalten.

Gefördert werden können nur Kosten, die nach dem Einlangen des Antrags entstehen.

Die Förderung wird erst nach Projektende ausgezahlt.

SFG: Lebens!Nah – Investitionen < € 25.000,00 (Förderung)

Investitionen in Büro- und Geschäftsausstattung sowie bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verbesserung von Herstellung und Präsentation der Waren/Dienstleistungen werden von der SFG ebenfalls gefördert.

Diese Förderung kann beantragt werden von:

  • Kleinstbetriebe inkl. GründerInnen in den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen
  • Kleinbetriebe inkl. GründerInnen, wenn diese eine Bäckerei, Fleischerei, Konditorei oder einen Lebensmittelhandel mit Vollsortiment betreiben
  • Unternehmen, die Ihren Hauptumsatz (mehr als 50 %) mit Privatkunden (= Käufer einer Ware der diese nicht erwirbt um sie zu bearbeiten, weiterzuverkaufen oder gewerblich zu verwenden) erwirtschaften
  • Unternehmen mit Standort(en) in der Steiermark


Mittlere und große Unternehmen, Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe, Privatpersonen sowie Unternehmer mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit) sind von der Beantragung dieser Förderung ausgeschlossen.

Die Investitionen müssen mind. € 5.000,00 betragen (max. € 25.000,00).

Die Förderquote beträgt 10% der Investitionen, maximal aber € 2.500,00.

Der Förderantrag ist vor Beginn des Projektes (vor Investitionsbeginn) einzureichen.

Gefördert werden nur jene Kosten, die nach dem Einlangen des Antrags entstehen.

Die Förderung wird erst nach Projektende ausgezahlt.


SFG: Lebens!Nah – Investitionen > € 25.000,00 (Förderung)

Mit dieser Förderung unterstützt die SFG Unternehmen, die mehr als € 25.000,00 in Betriebs- und Geschäftsausstattung (z.B. Maschinen und Anlagen, Büroausstattung etc.) sowie in bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verbesserung von Herstellung und Präsentation der Waren/Dienstleistungen investieren.

Antragsberechtigt sind:

  • Kleinstbetriebe inkl. GründerInnen in den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen
  • Kleinbetriebe inkl. GründerInnen, wenn diese eine Bäckerei, Fleischerei, Konditorei oder einen Lebensmittelhandel mit Vollsortiment betreiben
  • Unternehmen, die Ihren Hauptumsatz (mehr als 50 %) mit Privatkunden (= Käufer einer Ware der diese nicht erwirbt um sie zu bearbeiten, weiterzuverkaufen oder gewerblich zu verwenden) erwirtschaften
  • Unternehmen mit Standort(en) in der Steiermark


Nicht antragsberechtigt sind:

  • Mittlere und große Unternehmen
  • Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe
  • Privatpersonen sowie
  • Unternehmer mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)


Die Förderung beträgt 10% der Investitionen (max. € 7.500,00). Zusätzlich gibt es einen 10%-igen Innovationsbonus.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie Ihre Investitionen tätigen und bevor Sie eine Rechnung dafür erhalten. Gefördert werden können nur Kosten, die nach dem Einlangen des Antrags entstehen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung einer Förderung und stehen Ihnen für weitere Anfragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.

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