Wenn Betriebe in der herausfordernden Zeit rund um die Corona-Krise erste Schritte setzen wollen, um ihren Personalstand wieder zu erhöhen, hilft der Neustartbonus dabei.
Im Rahmen des Neustartbonus werden Arbeitsverhältnisse, die zwischen 15.06.2020 und 30.06.2021 begründet werden, gefördert.
Der Neustartbonus erleichtert Betrieben die Einstellung neuer Mitarbeiter im verringerten Beschäftigungsausmaß, die aufgrund der Corona-Krise nicht voll ausgelastet sind.
Der Arbeitssuchende erhält eine Beihilfe vom AMS, damit der finanzielle Nachteil eines geringeren Beschäftigungsausmaßes verringert wird.
Voraussetzungen
- Beschäftigung einer arbeitslos gemeldeten Person mit Arbeitsbeginn bis spätestens 30.06.2021
- keine Wiederbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber innerhalb von 3 Monaten; diese Frist wird für Arbeitsaufnahmen in der Wintersaison (01.12.2020 bis 31.03.2021) von 3 Monaten auf 6 Wochen verkürzt
- Beschäftigungsausmaß mindestens 20 Stunden/Woche
- Die Meldung der offenen Stelle an das AMS ist seit 01.12.2020 nicht mehr erforderlich.
Höhe des Neustartbonus
Der Mitarbeiter erhält Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe plus
- 45 % bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 bis unter 25 Wochenstunden
- 55 % bei einem Beschäftigungsausmaß von 25 bis unter 30 Wochenstunden
- 60 % bei einem Beschäftigungsausmaß ab 30 Wochenstunden
abzüglich dem Netto-Erwerbseinkommen inklusive Sonderzahlungen. Die Beihilfe ist mit € 950,00 pro Monat gedeckelt.
Die Förderdauer beträgt höchstens 28 Wochen. Die Förderdauer kann auf 1 Jahr bzw. 3 Jahre verlängert werden (diese Ausnahmen gelten für ältere Arbeitssuchende bzw. Langzeitarbeitslose).
Wir empfehlen – vor Aufnahme einer arbeitslos gemeldeten Person – die Kontaktaufnahme mit dem AMS.
Für ergänzende Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.