Gutscheine sind beliebte Zusatzleistungen des Dienstgebers. Im Rahmen des sog. „Wirtshaus-Pakets“ kommt es zu einer Erhöhung der Steuerbefreiung bei Essensgutscheinen von € 4,40 auf € 8,00 bzw. bei Lebensmittelgutscheinen von € 1,10 auf € 2,00. Diese Regelung gilt seit 01.07.2020.
Gutscheine für Mahlzeiten, die der Dienstgeber seinen Dienstnehmern zur Verfügung stellt, sind seit 01.07.2020 bis zu einem Wert von € 8,00 pro Arbeitstag steuerfrei (bisher € 4,40).
Bei Gutscheinen für Lebensmittel, die nicht sofort konsumiert werden, wurde die Steuerbefreiung von € 1,10 auf € 2,00 erhöht.
Der steuerfreie Essenszuschuss bedeutet, dass keine Lohnnebenkosten, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Für ergänzende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.