Erhöhte Absetzbarkeit für Geschäftsessen

Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden können zu 75% (bisher 50%) als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die erhöhte Absetzbarkeit ist allerdings zeitlich für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 befristet.

Ausgaben für die werbewirksame Bewirtung von Geschäftsfreunden sind nur dann abzugsfähig, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt.

Bisher konnten diese Ausgaben zu 50% als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 sind diese Ausgaben zu 75% abzugsfähig.

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