Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen

Die österreichische Bundesregierung hat gemeinsam mit der Wirtschaftskammer eine eigene Hilfsmaßnahme für Betriebe konzipiert, die indirekt von den Schließungen betroffen sind und Umsatzeinbußen haben. Die Beantragung des Lockdown-Umsatzersatzes für indirekt betroffenen Unternehmen wird ab Ende Jänner über Finanz-Online möglich sein.

Vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen sollen eine gleichwertige Unterstützung wie direkt betroffene Betriebe erhalten. Um die Hilfen für die indirekt betroffene Unternehmen (z.B. Zulieferer) auszuzahlen, muss zunächst die Abrechnung des Dezember-Umsatzersatzes abgewickelt sein.Daher wird die Beantragung erst ab Ende Jänner möglich sein.

Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die mindestens 50% Umsatzzusammenhang mit Unternehmen haben, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind.

Im Betrachtungszeitraum muss zusätzlich ein Umsatzeinbruch von zumindest 40% im Vergleich zu den Monaten November und Dezember 2019 nachgewiesen werden.

Wie hoch ist der Lockdown-Umsatzersatz?
Es gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien wie beim Umsatzersatz für direkt betroffene Unternehmen.

Demnach erhält ein indirekt betroffenes Unternehmen aus dem Handel den gleichen Prozentsatz an Umsatz ersetzt, der auch für direkt betroffene Handelsunternehmen im selben Zeitraum gegolten hat.

Berechnungsgrundlage sind jene Umsätze aus November und Dezember 2019, die mit direkt betroffenen Unternehmen gemacht wurden.

Aufgrund der europäischen Beihilfenregeln beträgt die maximale Auszahlungssumme € 800.000,00.

Der Mindestersatz für indirekt betroffene Unternehmen beträgt € 1.500,00, in Einzelfällen € 2.300,00.

Ab wann können Anträge gestellt werden?
Indirekt betroffene Unternehmen können den Lockdown-Umsatzersatz ab Ende Jänner über Finanz-Online beantragen.

Ab einer Fördersumme von € 5.000,00 müssen die Angaben von einem Steuerberater bestätigt werden.

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